Schornstein
Der Schornstein ist der Motor des Kaminofens. Nur mit einem gut ziehenden Schornstein bekommen Sie eine gute Verbrennung. Der beste Ofen funktioniert nicht mit einem schlechten Schornstein.
Wir möchten Ihnen nachfolgend wichtige Fragen beantworten. Welchen Schornstein brauche ich, warum zieht mein Kamin nicht und worauf achte ich bei einer Mehrfachbelegung? Wir sagen es Ihnen.
Was ist eine Querschnittsberechnung nach DIN EN 13384?
Die Querschnittsberechnung ist der Nachweis, dass eine ausreichende Abgasanlage vorhanden ist. Sie erfolgt immer vor der Installation des Ofens oder der Feuerstelle.
Mithilfe der Querschnittsberechnung wird geprüft, ob eine (oder mehrere) Feuerstellen zusammen an einer bestimmten Abgasanlage funktionieren. Die Grundlage der Querschnittsberechnung ist die DIN-Norm 13384. Sie listet alle Parameter auf, die berechnet werden müssen. Heutzutage erstellt man die Berechnungen mit einem entsprechenden Programm, wie Kesa Aladin.
Druck und Temperatur werden berechnet und so ermittelt, ob Abgasanlage und Feuerstelle zusammenpassen.
Der Druck
Der Schornstein (bzw. die Feuerstelle) braucht einen gewissen Unterdruck, um die Abgase abtransportieren zu können. Übliche Feuerstellen benötigen zwischen 10 und 15 Pascal Unterdruck. Die Abgasanlage muss, in Zusammenarbeit mit der Feuerstelle, diesen Wert jederzeit aufbringen. Nicht nur im Volllastbetrieb, wenn hohe Temperaturen erreicht werden, sondern auch im Schwach- oder Teillastbetrieb.
Die Temperatur
Unterschreitet die Abgastemperatur an der Mündung einen gewissen Taupunkt, dann kondensiert die Feuchtigkeit aus den Abgasen. Es droht eine Versottung, die Mantelsteine des Kamins werden mit Wasser durchdrungen. Damit darf die Abgasanlage bzw. die Feuerstelle nicht Betrieb gehen. Hier gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten.
Die berechneten Werte sind Näherungswerte, keine absoluten Werte. Die Qualität eines Feuers hängt von über 50 Faktoren ab. All diese Faktoren sind variabel, bei der Querschnittsberechnung jedoch verwendet man feste Normwerte. Feuer ist eine hochdynamische Sache, die kaum exakt berechenbar ist.
Was kostet eine Querschnittsberechnung nach DIN EN 13384?
Die Schornsteinberechnung kostet zwischen 30,00 Euro und 40,00 Euro, wenn es sich um eine einfach belegte Schornsteinanlage handelt. Bei mehrfach belegten Anlagen sind die Kosten höher.
Was ist eine Mehrfachbelegung?
Mehrfachbelegung bedeutet, dass mehrere Feuerstellen mit der gleichen Wärmeerzeugung angeschlossen sind. Normalerweise handelt es sich um Kaminöfen der Bauart 1. Bauart 1 sind Öfen mit einer fest schließenden, von selbst zufallender Tür.
Öfen der Bauart 2 sind sogenannte offene Feuerstellen. Auch die offene Feuerstelle hat eine Scheibe, aber die Tür fällt nicht zu.
Bei einer Mehrfachbelegung ist eine Kombination von Feuerstellen der Bauart 2 und der Bauart 1 nicht möglich. Sind mehrere unterschiedliche Feuerstellen angeschlossen, spricht man von einer Gemischtbelegung.
Warum sind die Berechnungskosten höher?
Die Berechnung ist komplizierter. Der Schornstein muss jederzeit einen einwandfreien Betrieb sicherstellen. Egal ob eine oder mehrere Feuerstellen brennen, egal ob Schwach-, Teil- oder Volllast, die Abgasanlage muss funktionieren. Das ist sehr aufwendig zu ermitteln.
Welcher Schornsteindurchmesser?
Einen optimalen Durchmesser gibt es nicht. Für ein oder zwei Feuerstellen mit einem Mündungsdurchmesser von 150 mm, hilft eine Faustformel. Ein Innenrohr mit 180 mm Durchmesser ist gut geeignet. Schließen Sie mehrere Feuerstellen mit gleichem Durchmesser an, muss der Durchmesser des Innenrohrs erhöht werden.
Welche Kaminöfen dürfen ab 2024 nicht mehr betrieben werden?
Bis zum 31. Dezember 2024 müssen Öfen, die von 1995 bis 21. März 2010 gebaut wurden, ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Eingebaute Kamin- und Kachelofeneinsätze müssen nach dem Stand der Technik nachgerüstet werden, damit sie den neuen Bestimmungen entsprechen.
Seit 2015 gelten die noch strengeren Anforderungen der Stufe 2. Öfen, die vom 22. März 2010 bis Jahresende 2014 installiert wurden, genießen im Rahmen der Verordnung Bestandsschutz. Sie können weiter betrieben werden.
Fortsetzung folgt …